1. Bedingungen, Verpflichtungen und Ausschlüsse
1.1 Verpflichtungen von GTS Cloudsolution GmbH
GTS CloudSolution GmbH ist verpflichtet, Dienstleistungsaufträge entsprechend der jeweiligen Projektbeschreibungen durchzuführen.
GTS CloudSolution GmbH hat mit angemessener Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten.
GTS CloudSolution GmbH ist berechtigt nach vorheriger Information des Kunden, Subunternehmer für die Leistungserbringung einzusetzen.
1.2 Verpflichtungen des Kunden und Bedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, GTS CloudSolution GmbH mit Beginn der Leistungserbringung alle Dokumente, Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, die GTS CloudSolution GmbH als sinnvoll für die Erbringung der Leistung erachtet, soweit diese GTS CloudSolution GmbH nicht bereits bekannt sind oder aus dem Bereich von GTS CloudSolution GmbH stammen. Im Rahmen des Projektes erfolgt die Anfrage zur Ausgabe der notwendigen Dokumente iterativ und wird mit Hilfe von DevOps oder Jira dokumentiert.
Die Parteien sind sich einig, dass die Leistungen grundsätzlich remote erbracht werden. Insoweit ein Arbeiten vor Ort beim Kunden aufgrund der konkreten Tätigkeit oder der Projektsituation notwendig wird, wird der Kunde jedoch die notwendigen Tools / Ausrüstungen / Anwendungsautorisierungen bereitstellen. Das beinhaltet vor allem, aber nicht nur, Zugang zum Betriebsgelände des Kunden, Zugang zum Internet, Büroräume getrennt von den Mitarbeitern des Kunden, etc.
Alle oben genannten Mitwirkungspflichten des Kunden sind kostenfrei zu erfüllen. Im Falle einer verzögerten Erfüllung der Mitwirkungspflichten, die möglicherweise einen Einfluss auf die Erbringung der Leistung haben könnten, verschiebt sich der abgestimmte Zeitplan entsprechend nach hinten. Weitere Ansprüche von GTS CloudSolution GmbH im Falle von verzögerter oder mangelnder Erfüllung der Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
1.3 Ausschlüsse
Tätigkeiten, die nicht schriftlich innerhalb eines vereinbarten Leistungsumfangs aufgeführt sind, sind nicht im Lieferumfang enthalten. Weitere Abreden bedürfen der Schriftform.
3. Haftung
Im Falle von einfach fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung jeder Partei auf einen Betrag von 100% (in Worten: einhundert Prozent) des Gesamtauftragswerts beschränkt.
Auftragswert ist das gesamte Entgelt wie in Angeboten festgelegt (netto ohne MwSt. und ohne eventuelle zusätzliche Leistungen, die nach Aufwand erbracht werden.).
Eine Haftung für atypische Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Haftung für Datenverlust ist beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand.
Die oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall von vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Garantien oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Darüber hinaus gelten sie nicht für einen Verstoß gegen sogenannte Kardinalpflichten (Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und in allen anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
4. Rechte
4.1 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts, gewährt GTS CloudSolution GmbH dem Kunden ein exklusives, gebührenfreies, übertragbares, unbefristetes, unwiderrufliches und weltweites Nutzungsrecht an den Leistungsergebnissen.
4.2 Zurückbehaltungsrecht
GTS CloudSolution GmbH hat das Recht, Kopien der Leistungsergebnisse (z.B. Dokumentation, Datenbankdefinition, Quellcode) zu internen Dokumentationszwecken und für den Fall von Rechtsstreitigkeiten zurückzubehalten. Hiervon unberührt sind Personen bezogene Daten diese werden nach den Regeln der geschlossenen Auftragsdatenvereinbarung vollständig gelöscht. Auf Kundenwunsch können die Leistungsergebnisse ebenfalls gelöscht werden.
4.3 Bestehende Rechte
Die in „Nutzungsrechte“ genannte Exklusivität gilt nicht für Know-how wie beispielsweise Verfahren, Methoden, Prozesse und Produkte, die zum Erbringen der Leistung eingesetzt wurden und über die GTS CloudSolution GmbH bereits vor Unterzeichnung dieses Angebots verfügt hat, sowie für Know-how und/oder Produkte, die bereits vorher bestanden, aber von GTS CloudSolution GmbH für den Kunden weiterentwickelt wurden. Klarstellend hat GTS CloudSolution GmbH das Recht, dieses Know-how und diese Produkte für andere Kunden weiter zu nutzen.
5 Einhaltung von Rechtsvorschriften
Der Kunde bestätigt, dass alles Material (einschließlich Software, Hardware, Bildmaterial, Inhalte, Daten und Informationen), dass GTS CloudSolution GmbH zu Vertragszwecken übermittelt oder sonst zur Verfügung gestellt wird, mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen übereinstimmt und keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere in Hinsicht auf geistige Eigentums- und Urheberrechte, irreführende und vergleichende Werbung, Daten- und/oder Kundensicherheit. In diesem Zusammenhang entbindet der Kunde GTS CloudSolution GmbH von der Durchführung irgendwelcher ggf. angezeigten Kontrollen oder Überwachungen.
Ebenso wird der Kunde die von GTS CloudSolution GmbH bereitgestellten Produkte und Leistungen entsprechend den Gesetzen und oben genannten Bestimmungen verwenden, ohne auf die Rechte Dritter Einfluss zu nehmen. In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, GTS CloudSolution GmbH gegenüber jedem Verlust oder Schaden, der GTS CloudSolution GmbH aus einer Verletzung der Bestimmungen dieses Absatzes durch den Kunden entsteht, schadlos zu halten.
6 Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich – auch im Namen der an der Umsetzung des Projektes Beteiligten – alle Daten, Materialien oder Informationen aller Art zu Plänen, Tätigkeiten und Organisation der anderen Partei, die ihr im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung eventuell bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Dementsprechend verpflichtet sich jede Partei, solche Informationen ausschließlich für den Zweck dieser Vereinbarung einzusetzen.
Die obige Bestimmung gilt nicht für Know-how, Daten oder andere Informationen, die einer Partei zur Verfügung stehen und/oder gehören, bevor sie durch die andere Partei bekannt gemacht werden, oder die aus Gründen, für die nicht die erhaltende Partei verantwortlich ist, öffentlich zugänglich werden.
Das Eigentum an Informationen, die eine Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offenlegt – einschließlich Kopien, Vervielfältigungen und Teilen davon – verbleibt bei der offenlegenden Partei; diese sind bei jedweder Beendigung des Vertrages unverzüglich an die offenlegende Partei zurückgegeben.
7 Loyalität
Die Parteien verpflichte sich zur gegenseitigen Loyalität, Insbesondere werden beide Parteien davon absehen, aktiv Mitarbeiter der anderen Partei für sich selbst oder zum Nutzen Dritter abzuwerben. Dieses Verbot gilt für die Dauer des auf Basis dieses Angebots abgeschlossenen Vertrages und für zwölf Monate nach dessen Beendigung. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist pro Vertragsverstoß eine Strafe von EUR 50.000,00 zu zahlen.
8 Referenzen, Digital Partner of Record
Unbeschadet der oben im Absatz „Vertraulichkeit“ dargelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen ist es GTS CloudSolution GmbH nur im Einzelfall und in Abstimmung gestattet, die auf Basis des Vertrages mit dem Kunden durchgeführten Aktivitäten als Geschäftsreferenz zu veröffentlichen. Ebenso erklärt sich der Kunde bereit über das Microsoft Admin Portal für jedes Cloud-Abonnement GTS CloudSolution GmbH als Digital Partner of Record zuzuweisen. Diese Zuweisung identifiziert den zentralen Service- oder Lifecycle-Services-Partner. Die Digital Partners of Record können auf wichtige Informationen zugreifen, die sie zur Unterstützung der Kunden benötigen, und sind Ansprechpartner für FastTrack-Services.
9 Datenschutz
Gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - "DSGVO") und den jeweils geltenden nationalen Rechtsvorschriften gibt GTS CloudSolution GmbH in seiner Eigenschaft als Inhaber der Datenverarbeitung ("Inhaber") hiermit Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat seinen Datenschutzbeauftragten ernannt, der in den Räumlichkeiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und im Büro des DSB erreichbar ist (Q7,24, 68161 Mannheim - Germany).
Die persönlichen Daten (z.B. Namen, Arbeits-E-Mail-Adressen, Telefonkontakt usw.) von Mitarbeitern und/oder Selbständigen des Kunden, die an den in den Angeboten vorgesehenen und vom Kunden bekannt gegebenen Tätigkeiten beteiligt sind, werden von diesem für folgende Zwecke verarbeitet:
Mit dieser Vereinbarung sichert der Kunde zu, dass er seine Mitarbeiter/Selbstständigen (und jede andere Person, die an der Offenlegung der Daten zur Beantwortung beteiligt ist) gemäß seinen Richtlinien und Verfahren und/oder auf jeden Fall mit der am besten geeigneten Form über den Inhalt dieser Informationsmitteilung informiert hat und die Zustimmung vor der Offenlegung der persönlichen Daten an den Verantwortlichen und an GTS CloudSolution GmbH einzuholen, falls dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
Unbeschadet der Freiheit des Betroffenen ist die Erhebung personenbezogener Daten als notwendig für die Durchführung der oben genannten Tätigkeiten zu verstehen; im Falle der Nichtbereitstellung dieser Daten oder der Ablehnung ihrer Verarbeitung ist GTS CloudSolution GmbH nicht in der Lage, die Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber dem Kunden rechtmäßig zu erfüllen und kann daher verpflichtet sein, die Ausführung eines Vertrags mit dem Kunden zu verweigern.
Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass solche personenbezogenen Daten an alle öffentlichen und/oder privaten Subjekte, natürliche und/oder juristische Personen (Justizbehörden, Handelskammern, Behörden usw.) weitergegeben werden können, wenn diese Mitteilung notwendig oder nützlich ist, um den vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Angebot sowie dem geltenden Recht ordnungsgemäß nachzukommen. Personenbezogene Daten können auch an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Berater und Anwaltskanzleien weitergegeben werden. Die vollständige Liste aller benannten Datenverarbeiter ist bei der verantwortlichen Stelle erhältlich.
Personenbezogene Daten werden für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung für die maximale Dauer der gesetzlichen und steuerrechtlichen Verjährungsfrist sowie generell zur Wahrung der Interessen und Rechte der GTS CloudSolution GmbH in allen von Behörden, privaten und öffentlichen Stellen erhobenen Streitigkeiten verarbeitet.
Weitere Informationen zur Aufbewahrungsdauer und zum jeweiligen Verhältnis können bei der verantwortlichen Stelle angefordert werden.
Mitarbeiter und Selbständige des Auftraggebers haben in ihrer Eigenschaft als Betroffene das Recht, bei der verantwortlichen Stelle Einsicht in ihre personenbezogenen Daten, deren Löschung, die Berichtigung unrichtiger Daten, die Ergänzung unvollständiger Daten, die Einschränkung der Datenverarbeitung in den in Artikel 18 GDPR vorgesehenen Fällen sowie Einspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erheben, unabhängig davon, ob diese auf dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle oder Dritter beruht. Sie sind auch berechtigt, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
In Bezug auf personenbezogene Daten von Personen (mit Ausnahme von Arbeitnehmern und Selbständigen), die der Kunde zur Durchführung von Dienstleistungen, die Gegenstand des Angebots sind und von GTS CloudSolution GmbH im Namen des Kunden bearbeitet werden, bekannt gibt, verpflichtet sich GTS CloudSolution GmbH, dass die eigenen Arbeitnehmer und/oder Selbständigen die Verpflichtungen der DSGVO, die sich aus seiner Bestellung als Datenverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO ergeben, einhalten werden, wie auch jede Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen werden kann und die einen wesentlichen Bestandteil der Verpflichtungen zwischen den Parteien darstellt.
Vor diesem Hintergrund ermächtigt der Kunde GTS CloudSolution GmbH und Unterauftragnehmer schriftlich zu benennen, wobei durch eine Vereinbarung oder einen anderen Rechtsakt dieselben Verpflichtungen zum Datenschutz wie in diesem Angebot und/oder in der separaten Ernennungsurkunde vorgesehen sind. Nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung wird dem Kunden eine Liste der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung gestellt und der Kunde wird über alle Änderungen in Bezug auf das Hinzufügen oder Ersetzen der benannten Personen informiert, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, diesen Änderungen zu widersprechen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Klausel und dem Vertrag über die Bestellung des Datenverarbeiters vereinbaren die Parteien, dass diese Klausel Vorrang hat.
10 Keine Eingliederung / Kein Direktionsrecht
Eine Eingliederung der Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von GTS CloudSolution GmbH in die Organisation des Kunden ist durch diesen Vertrag nicht vorgesehen. Die Leistungen von GTS CloudSolution GmbH werden unabhängig und in voller Autonomie erbracht. GTS CloudSolution GmbH ist frei darin, Aufträge des Kunden anzunehmen oder abzulehnen und sichert zu, andere Auftraggeber neben dem Kunden zu haben. GTS CloudSolution GmbH wird zur Leistungserbringung seine eigenen Betriebsmittel auf eigene Kosten verwenden (die Mitwirkungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt). Die Parteien sind sich einig, dass mit diesem Angebot und dem darauf basierenden Vertrag zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll.
11 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
12 Schlussbestimmungen
Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen ungültig, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen werden, wo möglich, durch die gültigen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zielen im Wesentlichen entsprechen.